Wer gewerbemäßig Batterien oder Akkumulatoren an private Verbraucher abgibt, hat den Verbraucher darauf hinzuweisen das,
- Batteirien nach Gebrauch in einer Verkaufstelle unentgeldlich entsorgt werden können. - das der Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet ist. - welche Bedeutung die Symbole nach Anhang1 Nr.1 und 3 der BattV haben.
Pflichten des Endverbrauchers
1. Der Endverbraucher ist verpflichtet Batterien, die Abfälle sind an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben. 2. Abweichen von Absatz1 können Endverbraucher, die gewerblich oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach § 4 Abs.2 als auch mit Herstellen, die ein eigenes System nach § 4 Abs.3 eingerichtet haben vereinbaren. Ebenfalls können Sie Batterien an uns senden unter: Elisabeth Krüger, Am Lauterkamp 46, 41065 Mönchengladbach.